Zivilcourage – Helfen in der Öffentlichkeit
Straßenkriminalität gehört bundesweit zu den häufigsten Straftaten. Dazu zählen zum Beispiel Handtaschendiebstahl, Körperverletzung auf öffentlichen Plätzen, Diebstähle aus Autos oder Sachbeschädigungen und Vandalismus. Besonders gewalttätige Übergriffe werden von vielen Menschen als Bedrohung empfunden und mindern das subjektive Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum. Niemand soll einen Helden spielen, doch die Polizei ist bei der Bekämpfung der Straßenkriminalität auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Und jeder kann etwas tun!
Oft hilft es allein, wenn Sie Zeuge einer Straftat werden, den Notruf 110 zu wählen, und die Hilfe der Polizei anzufordern. Viele Täter sind allein schon verunsichert, wenn sie sich nicht auf die Passivität möglicher Zeugen verlassen können.
In Bussen und Bahnen sitzen oft viele andere Menschen, die lieber wegschauen als helfen. Jeder denkt, dass irgendjemand schon helfen wird. Doch wäre gemeinsame Hilfe am Besten. Fordern Sie daher andere Menschen direkt zur Mithilfe auf. Jemand, der sich direkt angesprochen fühlt, wird die Hilfe in dem Fall kaum verweigern können. So werden auch weitere Passanten auf das Geschehen aufmerksam. Bei allem Schock und Überraschung, selbst Zeuge einer Gewalttat zu werden, sollten Sie dennoch genau auf den Täter achten. Oft ist alles in wenigen Sekunden vorbei, daher ist es umso wichtiger, sich kurz bewusst zu machen, wie war der Täter gekleidet, wie sah er aus, hatte er Begleiter, wie und wohin ist er entkommen. Je detaillierter Zeugenaussagen später sind, desto erfolgsversprechender sind wahrscheinlich die Ermittlungen. Nach Gewalttaten ist besonders schnelle Hilfe für die Opfer nötig. Informieren Sie gegebenenfalls auch den Rettungsdienst, und: Erste Hilfe soll und kann jeder leisten. Natürlich soll jeder nur im Rahmen des Möglichen helfen. Insbesondere sollten Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ist ein Täter offensichtlich stärker, sehr aggressiv und bewaffnet, wahren Sie räumliche Distanz zu ihm.
Sind Sie Zeuge einer Tat geworden, sollten Sie ihre Beobachtungen auch tatsächlich der Polizei mitteilen. Oft scheitern Ermittlungen an zu wenigen Augenzeugenberichten. Doch für die Aufklärung von Straftaten sind die Ermittlungsbehörden unbedingt darauf angewiesen. „Zeugen“, die nur den Rettungskräften im Weg stehen, bringen dagegen nichts.